Meine Leistungen richten sich an Privatpersonen, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte, an Gerichte und Versicherungsgesellschaften sowie an Nachlassverwalter und gesetzliche Betreuer.
Nicht immer ist für die Ausweisung eines Immobilienwertes ein ausführliches Gutachten, ein sogenanntes „Vollgutachten“ erforderlich. Bei Immobilienveräußerungen kann die Preisfindung unter Umständen auch indikativ erfolgen, sofern keine rechtlichen oder steuerlichen Konsequenzen mit dem Kauf oder Verkauf verbunden sind und einer Marktpreiseinschätzung entgegenstehen.
Bei der vorsorglichen Beweissicherung handelt es sich um eine vorbeugende Maßnahme zur Protokollierung und Dokumentation etwaiger Folgeschäden, die z. B. durch anstehende Baumaßnahmen in der unmittelbaren Umgebung ausgelöst werden können. Als geprüfter Bauschadensbewerter (DIA) stehe ich Ihnen auch bei diesen Fragestellungen gerne hilfreich zur Seite.
Auf Grundlage meiner langjährigen beruflichen Erfahrungswerte in der Immobilienbranche unterstütze ich Sie bei Bedarf zudem beratend bei geplanten Vorhaben wie beispielsweise bei An- und Verkäufen von Immobilien, Grundstücksteilungen und Sanierungs- bzw. Modernisierungsmaßnahmen.